verzweifelte Frau, die ihren Anschlussflug verpasst hat, sitzt mit einem blauen Koffer auf dem Boden am Gate und hat ihr Gesicht in ihrer Hand vergraben

Anschlussflug verpasst – Was nun?

Insbesondere bei Langstreckenflügen gibt es häufig keine direkte Verbindung. Daher müssen Fluggäste auf Anschlussflüge ausweichen. Bei einem Umstieg ist die Zeit jedoch oft sehr knapp bemessen. Demnach kann es bei einer Flugverspätung schnell passieren, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen. Was viele Fluggäste häufig nicht wissen: Ihnen steht meist eine Entschädigung zu. Damit Sie im Falle eines verpassten Anschlussfluges wissen, was Sie tun müssen, wollen wir Ihnen einen kleinen Einblick in die Rechtsgrundlage geben. Was Ihre Fluggastrechte sind, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, und die häufigsten Fragen beantworten wir Ihnen im Folgenden.

Inhalt:

Nahaufnahme eines Displays mit einer Auflistung abfliegender Flüge, die alle gecancelt wurden

Was sind Ihre Fluggastrechte, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben?

Falls Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass der Anschlussflug verpasst wurde, müssen Sie sich kostenpflichtig einen alternativen Flug organisieren. Das gilt auch, wenn die Mindestumsteigezeit noch eingehalten wird. Ist jedoch die Airline für die Flugverspätung schuldtragend, greift die EU-Fluggastrechtverordnung bei Flügen, die innerhalb Europas starten oder landen. Im Falle einer Landung in einem EU-Land muss der Sitz Ihrer ausgewählten Fluggesellschaft zudem in der EU liegen.

Das EU-Fluggastrecht schützt Passagiere bei Fremdverschulden und spricht Ihnen in einigen Fällen eine Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung zu. Entscheidend für eine Ausgleichszahlung ist die Flugverspätung am Zielflughafen und nicht die Verzögerung einzelner Teilstreckenflüge. Demnach ist für die Ermittlung Ihrer Ansprüche, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben (wegen Verspätung), lediglich die Ankunft des Flugzeugs der letzten Teilstrecke ausschlaggebend. Hierbei ist irrelevant, ob Sie mit dem ursprünglichen Anschlussflug weitergereist sind oder ob Sie einen Alternativflug nehmen mussten. Darüber hinaus spielt es keine Rolle, ob Sie individualreisend, geschäftsreisend oder pauschalreisend sind.

Grundsätzlich gilt Anspruch auf Entschädigung:

  • ab einer Flugverspätung von drei Stunden am Zielort

  • bei zu wenig Umsteigezeit zwischen den Flügen (diese richtet sich auch nach der Flughafengröße)

  • bis zum 31. Dezember drei Jahre nach Flugdatum (rückwirkend)

Darüber hinaus ist wichtig:

  • Höhe der Ausgleichszahlung kann zwischen 250 € und 600 € pro Passagier betragen; ist von der Distanz abhängig (Kurzstrecke bis zu 1.500km: bis 250 Euro, Mittelstrecke bis zu 3.500km: bis 400 Euro, Langstrecke ab 3.500km: bis 600 Euro)

  • nach zwei Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie ein Recht auf Verpflegung (Snacks und Getränke), dies ist Sache der Airline

  • verschiebt sich Ihr Anschlussflug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft eine Übernachtungsmöglichkeit inkl. Transfer stellen

Aufgrund außergewöhnlicher Umstände den Anschlussflug verpassen

Da Airlines keinen Einfluss auf außergewöhnliche Umstände haben, besteht in diesem Fall keine Entschädigungspflicht. Es sei denn, die Fluggesellschaft hätte die Möglichkeit gehabt, das Problem abzuwenden. Nur dann wären sie für die Flugverspätung beziehungsweise den Flugausfall und den verpassten Anschlussflug verantwortlich. Unter die außergewöhnlichen Umstände fallen:

  • Streiks (einzelfallabhängig)

  • Wetterbedingte Flugstörungen (z.B. heftiger Schneefall, Sturm, Eisregen)

  • Naturkatastrophen (z.B. Aschewolke)

  • Vogelschlag

  • Sperrung des Luftraums

  • Terrorgefahr/ politische Instabilität

  • Notlandungen (z.B. nach medizinischen Zwischenfällen)

  • Kurzfristige Grenzschließung

Wichtig: Hierzu zählt auch Corona.

Nahaufnahme einer männlichen Hand, die einen Reisepass und ein Flugticket in der Hand hält und in Richtung einer Stewardess an einem Tresen streckt

Was tun, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben?

Für einen möglichst reibungslosen Ablauf Ihrer Erstattungsforderung, können Sie sich an folgenden Schritten orientieren:

  1. Suchen Sie schnellstmöglich den Schalter der Fluggesellschaft auf, dieser befindet sich üblicherweise im Transitbereich.

  2. Lassen Sie sich von Ihrer Airline den Verspätungsgrund oder den Flugausfall des Zubringerfluges schriftlich bestätigen (hierfür gibt es Vordrucke).

  3. Je nach Flugverspätung können Sie:

    a)     Ihren Flug umbuchen

    b)     Vom Flug zurücktreten

    c)     Telefonkosten zurückerhalten

  4. Fotografieren Sie die Anzeigetafel ab, auf der die Flugverspätung oder die Annullierung des Zubringerfluges sichtbar ist.

  5. Tauschen Sie, wenn möglich, Kontaktdaten mit anderen Fluggästen aus. Auf diese Weise haben Sie Zeugen und können Ihre Entschädigungsforderung besser durchsetzen.

  6. Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen in Form von Getränken und Speisen während der Wartezeit am Flughafen.

  7. Lassen Sie sich von der Airline eine Übernachtungsmöglichkeit und die Transferkosten bei einem Ersatzflug am nächsten Tag organisieren.

  8. Sammeln Sie Belege Ihrer Ausgaben, die entstehen, wenn Sie den Anschlussflug verpasst haben, z. B. Mahlzeiten, Hotelunterkunft, Transfer oder Getränke, um diese später einreichen zu können

FAQ – Anschlussflug verpasst

  1. Was ist, wenn Teilstreckenflüge von unterschiedlichen Airlines ausgeführt werden?
    Solange es sich um eine einheitliche Buchung der Flugabschnitte mit einem Buchungscode handelt, macht es keinen Unterschied, ob die einzelnen Teilstrecken von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Außerdem muss die entsprechende Airline so schnell wie möglich für einen Ersatztransport sorgen, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Alle Passagiere haben demnach einen gültigen Anspruch, sofern Sie eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden am Zielort haben.

  2. Wer ist bei Code-Sharing-Flügen für die Entschädigung zuständig?
    Viele Fluggesellschaften informieren die Passagiere nicht über Ihre Fluggastrechte und verweigern die Auskunft. Bei Code-Sharing-Flügen, bei denen sich mehrere Fluggesellschaften einen Linienflug unter einer eigenen Flugnummer teilen, müssen die Ansprüche bei der Airline geltend gemacht werden, die den Flug durchgeführt hat, durch den Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.

  3. Was steht Ihnen bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?    
    Wenn Sie aufgrund einer Flugverspätung Ihren Anschlussflug verpasst haben und dadurch lange Wartezeiten am Flughafen entstehen, haben Sie einen Anspruch auf Versorgungsleistung. Diese variiert je nach Strecke:

    1. Kurzstrecke bis 1.500 km: ab zwei Stunden Wartezeit haben Sie ein Anrecht auf kostenfreie Getränke, Snacks, E-Mails, Fax und zwei Telefonate

    2. Mittelstrecke 1.500-3.500 km: ab drei Stunden Wartezeit erhalten Sie kostenlose Getränke, Mahlzeiten, zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

    3. Langstrecke ab 3500 km: ab vier Stunden Startverzögerung stehen Ihnen kostenfreie Getränke, Mahlzeiten, zwei Telefonate, E-Mails oder Fax zu

  4. Was ist, wenn sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspätet?   
    Bei einer Flugverspätung von mehr als fünf Stunden, durch die Sie Ihren Anschlussflug verpassen, können Sie entweder vom Flug zurücktreten und sich den vollständigen Ticketpreis zurückerstatten lassen oder einen Ersatztransport verlangen. Im Falle eines Rücktritts muss Sie die Airline kostenlos wieder zurück zum Startflughafen fliegen.

  5. Was passiert, wenn sich der Flug auf den nächsten Tag verschiebt?           
    Ist die Fluggesellschaft schuld daran, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen und sich der Flug auf den darauffolgenden Tag verschiebt, haben Fluggäste, laut der EU-Fluggastrechtverordnung, ein Recht auf eine Hotelübernachtung inklusive eines Transports zum Hotel sowie zurück zum Flughafen.

  6. Wie lange dauert es, bis Sie Ihre Entschädigung erhalten?    
    Fluggesellschaften erschweren es Passagieren, Ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen, obwohl Sie dafür verantwortlich sind, dass Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben. Es kann mehrere Monate dauern, bis Sie sich zurückmelden. Häufig berufen sich Airlines darauf, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, selbst wenn dies eher zweifelhaft ist. Sollten sie sich trotz mehrmaligen Zahlungsaufforderungen weigern, Ihnen Ihr rechtlich zustehendes Geld zu erstatten, ist es empfehlenswert, sich von einem Fluggastrecht-Spezialisten helfen zu lassen und den Rechtsweg einzuschlagen.

  7. Was passiert mit dem Gepäck bei Zwischenlandung? 
    In der Regel müssen Sie sich hierbei um nichts kümmern. Das Gepäck wird auch bei unplanmäßigen Flugausfällen oder Umbuchungen aufgrund eines verpassten Anschlussflugs an Ihrem Zielort ankommen. Sollte Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag gehen und der Stop-Over über 24 Stunden dauern, müssen Sie Ihr Gepäck jedoch abholen und vor der Weiterreise erneut einchecken. Außerdem ist es ratsam das Nötigste in Ihrem Handgepäck zu verstauen, sodass Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet sind.

  8. Welche Fluggastrechte haben Sie bei verspätetem Gepäck?  
    Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, kann es schonmal vorkommen, dass Ihr Gepäck beim Umbuchen verspätet ankommt. In diesem Fall haben Sie das Recht, sich die Kosten für Ersatzkleidung und -kosmetik, bis zu einem maximalen Wert von 1.385 Euro pro Passagier, von der Fluggesellschaft erstatten zu lassen. Spätestens 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks müssen Sie sich für die Erstattung die Ausgaben schriftlich, unter Vorlage der Kaufbelege, bei der Airline melden. 50% der Gesamtkosten werden bei der Kleidung erstattet, weil sie wiederverwendet werden kann. Bei Kosmetikprodukten hingegen wird der volle Preis getragen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn es sich bei dem Zielort nicht um Ihren Wohnort handelt. Außerdem müssen die Ausgaben im Verhältnis zur Verspätung des Koffers stehen und nachvollziehbar sein. Auch der Reisegrund spielt eine Rolle, denn bei einer Geschäftsreise benötigen Sie andere Kleidung als bei einem Strandurlaub.

Alles in allem ist ein verpasster Anschlussflug natürlich nie wirklich angenehm. Dennoch können Sie sich durch Informationen im Vorfeld vor der großen Unbekannten wappnen, indem Sie klären, was zu tun ist, sollte es dazu kommen. Dokumentieren Sie möglichst jeden Schritt und versuchen Sie, sich von der Situation nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Wir drücken Ihnen die Daumen, dass Sie keinen Ihrer Anschlussflüge verpassen und wünschen eine gute Reise!